Antrag auf Begrüßungsgeld für Neugeborene
Allgemeine Informationen
Die Geburt eines neuen Erdenbürgers ist ein besonderer Anlass, der gewürdigt werden möchte. Daher erhalten die Eltern der Neugeborenen aus Klütz und Boltenhagen auf Antrag und unter verschiedenen Voraussetzungen ein besonderes Begrüßungsgeschenk.
Ansprechpartner
FB I | HauptamtFrau Otto
Zimmer: 1.08
038825 393-116
Formulare
Merkblätter
- Begrüßungsgeld Boltenhagen - Erklärung und Voraussetzungen
- Begrüßungsgeld Klütz - Erklärung und Voraussetzungen
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).