Hinweise zur Nutzung von elektronischen Rechnungen im Amt Klützer Winkel
Seit dem 01.04.2023 besteht gemäß § 3 E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V) i. V. m. der EU-Richtlinie 2014/55/EU sowie des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (§99 GWB) die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung, für alle Leistungen, die den Kommunen in Rechnung gestellt werden. Diese Verpflichtung gilt unabhängig vom Auftragswert.
Eine per E-Mail gesendete Rechnung in Schriftform (z.B. als PDF) gilt nicht als elektronische Rechnung im Sinne der ERechVO M-V.
Sollte Ihr Unternehmen Lieferungen oder Leistungen für öffentliche Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern erbringen, können Sie für die Rechnungsstellung die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG RE Plattform für Rechnungssteller) nutzen. Für die Nutzung der Plattform ist eine einmalige Registrierung erforderlich.
Die XRechnungen werden von der Zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft.
Dabei erfolgt die Adressierung der XRechnung an den jeweiligen Empfänger über eine sogenannte Leitweg-Identifikationsnummer (kurz: Leitweg-ID), welche eindeutig einem Rechnungsempfänger zugeordnet ist.
Die Leitweg-IDs des Amtes Klützer Winkel sowie der amtsangehörigen Gemeinden lauten:
Amt Klützer Winkel | 13074954-K000-58 |
Stadt Klütz | 13074039-K000-49 |
Gemeinde Damshagen | 13074016-K000-51 |
Gemeinde Kalkhorst | 13074037-K000-07 |
Gemeinde Hohenkirchen | 13074032-K000-96 |
Gemeinde Zierow | 13074089-K000-32 |
Gemeinde Ostseebad Boltenhagen | 13074010-K000-22 |
Bankverbindung:
Amt Klützer Winkel
IBAN: DE89 1405 1000 1000 0373 43
BIC: NOLADE21WIS
Sparkasse Mecklenburg-Nordwest