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Silvesterinformation | Abrennen von pyrotechnischer Gegenstände (Kategorie 2)

Amt Klützer Winkel, den 26. 12. 2023

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, 

sehr geehrte Gäste,

 

bald ist es wieder soweit: Der Jahreswechsel steht vor der Tür und somit beginnt auch der Verkauf von Feuerwerksbatterien, Raketen und Böllern. Wer sich mit Pyrotechnik eindeckt sollte sich vorab informieren, ob man überhaupt in seinem Umfeld Pyrotechnik zünden darf. Machen Sie sich bitte mit ihrer Umgebung vertraut, bevor Sie das Jahr 2024 mit lauten und bunten Raketen begrüßen. Achten Sie darauf, dass das Zünden von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen generell verboten ist. In einigen Innenstädten oder fest gelegten Bereichen ist das Zünden von Feuerwerkskörpern, z.B. wegen hoher Brandgefahr aufgrund von Reet- oder Fachwerkhäusern, untersagt. Bitte beachten Sie dazu die Allgemeinverfügung zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 anlässlich des Jahreswechsels 2023/2024 des Landkreises Nordwestmecklenburg. 

 

Diese Verbote bzw. Einschränkungen schützen Sie und Ihr Eigentum. 

 

Versetzen Sie sich in die Lage z. B. eines Reetdachhausbesitzers und verhalten sich so, wie Sie es in einem solchen Fall auch von Ihren Mitmenschen erwarten würden.

 

Feiern Sie mit Bedacht und sorgen Sie für die Sicherheit aller!